Digitale Sitzungen des Werkstattrats

Am 03.07.2020 wurde im Bundesrat beschlossen, dass Sitzungen und Beschlüsse des Werkstattrats auch über Telefon- und Videokonferenz möglich sind. Damit folgt der Bundestag, der zuvor der Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) zugestimmt hat und der Bundesrat dem Vorbild des Betriebsrats.

Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft und ist eine Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Lesen Sie HIER den Änderungsantrag zur WMVO (Seite 3 bis 5).

Werkstatträte Deutschland e.V. freut sich sehr, dass die Werkstattratsarbeit damit in der Corona-Zeit eine Aufwertung erfährt. Die von vielen Werkstatträten in den letzten Monaten unter schwierigsten Bedingungen geleistete Arbeit wird nun gewürdigt und nachträglich auf ein rechtlich stabiles Fundament gestellt.

Für Werkstatträte Deutschland e.V. ist diese Änderung der WMVO der Anfang zu einer breit angelegten Überarbeitung der Verordnung.

Gelungen ist die Änderung der WMVO auch aufgrund von umfangreicher Lobbyarbeit auf Landes- und Bundesebene. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch in Zukunft das für die Beschäftigten in Werkstätten Bestmögliche erreichen werden.